Ein Statement unseres Gemeinderats Frank Bandle, Referent f. Umwelt und Energie
Eine kurze Historie: Die Neufahrner Baumschutzverordnung ist keine neue Erfindung, sondern existiert bereits seit 1974, womit Neufahrn zu den Vorreitern in Bayern gehört. Überarbeitungen gab es 1988, 1994 und zuletzt 2003. Wie die Verwaltung der Gemeinde zurecht anmerkt ist eine Neufassung 2022 erforderlich, da verschieden Formulierungen, insbesondere bei Ersatzanforderungen, nicht eindeutig formuliert waren und Rechtssicherheit nicht mehr vollständig gegeben war. In mehrfachen Abstimmungen über alle Fraktionen hinweg wird nun die neugefasste Form 2022 auf den Weg gebracht.
Generell dient die Baumschutzverordnung vor allem dazu, den Altbestand und das Landschaftsbild zu erhalten, verbietet z.B. geschützte Bäume zu schädigen oder gar zu fällen. Mit dieser Verordnung möchte die Gemeinde diese schützenswerten Bäume zum Wohlergehen aller erhalten. Dies gilt sowohl für die Menschen, als auch für die Biodiversität, die Tierwelt und vor allem für Vögel, welche die Bäume als eine wertvolle Nahrungsquelle und Lebensraum nutzen.
Um es klar zu sagen: Die Baumschutzverordnung blockiert oder verhindert keine begründeten Bauvorhaben / Baugenehmigungen. In diesen Fällen werden bereits in der Planungsphase Baumkontrollen durch Experten durchgeführt und es wird über bauliche Alternativen oder Pflicht- ersatzpflanzungen verfügt.
Aus diesen und vielen weiteren Naturschutzgründen, u.a. dem Verweis auf das Bundesnaturschutzgesetz welches im Ganzen darüber steht, begrüßen wir die Neufassung der Baumschutzverordnung 2022 der Gemeinde Neufahrn.