Welchen Sinn hat der Bürgerhaushalt, wenn der Gemeinderat sich über das Bürgervotum stellt?

Ein Kommentar unseres Fraktionssprechers und Bürgermeisterkandidaten Christian Meidinger

In der letzten GR-Sitzung wurde über die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen des Bürgerhaushalts eingebracht wurden, abgestimmt.

In der diesjährigen Eingaberunde wurde eine Rekordbeteiligung von 122 eingebrachten Ideen zum Bürgerhaushalt erreicht. 52 Vorschläge überstanden die Vorprüfung durch die Verwaltung, ob eine Idee auch umsetzbar ist bzw. umgesetzt werden darf.

Diese 52 Ideen wurden dem Gemeinderat vorgelegt. Gegen 17 Vorschläge gab es aus dem Gemeinderat nun Vorbehalte und es wurde mehrheitlich gegen die Aufnahme in die Endrunde gestimmt.

Meine (unsere) Position war hier klar: Alle geprüften Ideen sollten es in die Abstimmungsrunde schaffen und dann sollten die Menschen in Neufahrn abstimmen, welche Ideen sie am sinnvollsten erachten. Natürlich gibt es an manchen Ideen auch berechtigte Kritik oder gute Argumente, die nicht immer für eine Umsetzung sprechen. Diese sollten auch geäußert werden. Doch welche der Vorschläge schließlich umgesetzt werden sollen, sollten doch unsere BürgerInnen entscheiden, dafür haben wir den Bürgerhaushalt eingerichtet. Der Bürgerhaushalt ist ein Instrument der direkten Bürgerbeteiligung. Welchen Sinn hat der Bürgerhaushalt, wenn sich der Gemeinderat vor bzw. über ein Bürgervotum stellt?