Gemeinsames Statement der Fraktionen der SPD und der Grünen und ergänzend ein Beitrag unserer Gemeinderätin und Fraktionssprecherin Julia Mokry
Statement der beiden Fraktionen:
Mit dem Bürgerhaushalt haben die Neufahrner:innen seit 2019 die Chance Ihre eigene Gemeinde positiv mitzugestalten. Das direkte Mitsprache- und Vorschlagsrecht, welches dem Bürgerhaushalt zu Grunde gelegt ist, ermöglicht es Bürger:innen auf einfachem Wege ihre Ideen für eine lebenswerte Kommune einzubringen, ohne erst den Kontakt zu Gemeinderätin oder Gemeinderat suchen zu müssen. Die umgesetzten Vorschläge tragen zu einer attraktiven Kommune bei. Die umgesetzten Maßnahmen haben bereits große Wirkung als weiche Standortfaktoren für die Gemeinde Neufahrn.
Diese Beteiligung an kommunalpolitischen Prozessen ist uns, als Fraktionen von Grünen und SPD, sehr wichtig. Die Beschlussvorlage, die von Seiten der Verwaltung vorliegt, ist eine gute Basis und kann dazu beitragen den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Die Vorschläge der Bürger:innen stehen nach wie vor im Zentrum der Umsetzung.
Wir begrüßen daher den vorliegenden Beschlussvorschlag, bitten allerdings noch folgende Punkte zu berücksichtigen:
• Es soll ein fixes Datum als Stichtag festgelegt werden bis zu welchem die eingereichten Vorschläge noch für das kommende Haushaltsjahr berücksichtigt werden können. Hierzu schlagen wir den 31. Juli vor. So ist gewährleistet, dass bis zu den Haushaltsberatungen im Herbst eine Prüfung der Vorschläge durch die Verwaltung möglich ist.
Bezüglich Prüfung und zukünftige Entscheidungswege nennt die Vorlage vom 23.02.2026 – Ö4 folgendes:
„Bei zulässigen und theoretisch umsetzbaren Vorschlägen entscheidet die Fachabteilung, ob sie die Idee für das kommende Haushaltsjahr auf der projektspezifischen, sachbezogenen Haushaltsstelle einplanen möchte; der Bürger / die Bürgerin wird in diesem Fall ebenfalls entsprechend informiert. In einer zentralen Liste sollen die von der Fachabteilung in Betracht gezogenen Vorschläge gesammelt werden. Der Gemeinderat erhält die Übersicht der Vorschläge im Rahmen der Haushaltsvorberatungen und hat so die Möglichkeit zu priorisieren.“
Hierzu bitten wir folgende Punkte zu berücksichtigen:
• Um transparent mit den eingegangenen Vorschlägen umgehen zu können, deren Umsetzung theoretisch möglich ist, empfehlen wir eine Liste dieser Vorschläge auf der Seite des Bürgerhaushalts der Gemeinde Neufahrn zu veröffentlichen.
• Die Fachabteilung prüft die Zulässigkeit (nach formalen Kriterien) sowie die theoretische Umsetzbarkeit der eingegangenen Vorschläge.
• Die Fachabteilungen können Vorschläge in ihre eigenen Etats für das kommende Haushaltsjahr aufnehmen, wenn Vorschläge als sinnvolle Ergänzung von Umsetzungenund Planungen identifiziert werden oder weil sie zu Pflichtaufgaben der Kommune gehören.
• Vorschläge, die von Fachabteilungen für die kommende Haushaltsplanung in deren Etats geplant werden und nicht dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden, sollen in der Gesamtliste gekennzeichnet werden.
• Alle weiteren geprüften und theoretisch umsetzbaren Vorschläge werden dem Gemeinderat im Herbst vor den Haushaltsberatungen (Empfehlung Anfang Oktober) zur Kenntnis gebracht, so dass sich die jeweiligen Fraktionen bis zu den Haushaltsberatungen einen Überblick verschaffen können.
Ergänzung zu Evaluationsprozess und Bürger:innenbeteiligung:
• Eine Evaluation der neuen Form des Bürgerhaushalts soll durch Verwaltung und Gemeinderat nach drei Jahren erfolgen. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass das neue Prozedere im Hinblick auf die Resonanz aus der Bevölkerung geprüft werden kann. Weiterhin ist es frühestens nach einem solchen Zeitraum möglich die angestrebte „Verschlankung“ des Prozesses angemessen zu würdigen und etwaige Anpassungen und Verbesserungen zielgerichtet vornehmen zu können.
• Nach dem genannten Evaluationszeitraum von drei Jahren möge die Verwaltung außerdem dem Gemeinderat Möglichkeiten vorlegen, wie auch in der schlankeren und aufwandsärmeren Variante des Bürgerhaushalts eine angemessene Form der Bürger:innenbeteiligung im Entscheidungsprozess ermöglicht werden kann. Ein Mitbestimmungsinstrument für die Bevölkerung innerhalb des Bürgerhaushalts zu schaffen ist ein zentrales perspektivisches Anliegen der Fraktionen von Grünen und SPD.
Beitrag Julia Mokry:
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Alles Beispiele aus den Umsetzungen des Bürgerhaushaltes der letzten Jahre. Es ist deutlich der Bürgerhaushalt motiviert sich an der Gemeinde zu beteiligen. Manches Mal sind es kleine Maßnahmen, die jedoch große Wirkung als weiche Standortfaktoren für die Gemeinde Neufahrn haben. Neufahrner:innen haben die Chance durch den Bürgerhaushalt durch ein Direktes Vorschlags- Mitsprache- und Entscheidungsrecht die eigene Gemeinde positiv mitzugestalten.
Der Vorschlag der jetzt von Seiten der Verwaltung vorliegt ist ein guter Vorschlag, der den Verwaltungsaufwand minimiert und weiterhin auf die guten Vorschläge der Bürger:innen baut. Wir Gemeinderäte ringen um die zukünftige finanzielle Gestaltung des Gemeindehaushaltes, freiwillige Leistungen wie ein Bürgerhaushalt könnten deswegen schnell auf der Kippe stehen. Dennoch ist es vielen Gemeinderät:innen wichtig diese Bürgerbeteiligung mit jährlichen Budget von 50.000 Euro zu ermöglichen. So haben die Fraktionen SPD und Grüne sich gemeinsam mit dem vorgelegten Vorschlag der Verwaltung beschäftigt und im obigen Statement Ergänzungen formuliert. Wir danken den Kolleg:innen der SPD für diesen konstruktiven Austausch. Die Fraktion der Grünen stimmt einem Fortbestehen des Bürgerhaushaltes in der vorgelegten neuen Variante zu.