Ein Beitrag unseres Gemeinderats Frank Bandle
Es ist, um es ganz klar zu sagen, ein Dilemma in dem wir uns befinden. Der Flughafen beeinträchtigt und beeinflusst unserem Lebensraum mehr denn je – die 3. Startbahn ist immer noch nicht vom Tisch, dies trotz sinkender / stagnierender Fluggastzahlen.
Dass wir Lärmschutzzonen zum Schutz der Bevölkerung benötigen, das ist das mindeste was man verlangen kann. Lärmschutzzonen bedeuten auch Lärmschutzmassnahmen durch den Verursacher. Was damit einhergeht, das betrifft vor allem unser Ortsteile – Giggenhausen, Massenhausen, Hetzenhausen, Fürholzen und teils Mintraching.
Durch die Zusatzverordnungen – begründet auf die Lärmschutzzonen – ganze Dorfentwicklungen lahm zu legen und nur noch Bauen nach §34 Innenbereich zuzulassen, das bedeutet bei dem ein oder anderen einen erheblichen Einschnitt in die Planung für sein Grundstück. Hier gibt es viele zu klärende Fragen. Die Planungshoheit der Gemeinde ist betroffen und die Ortsentwicklungen in all Ihren Belangen.
Fluglärm und Schutz vor Fluglärm ist das eine und „ja“ zu begrüßen – aber das kann nicht einhergehen mit einem generellen Stopp der Ortsentwicklungen in unseren Ortsteilen. Das ist unser Dilemma: Lärmschutz versus Planungshoheit über die betroffenen Grundstücke. Hier muss eine sinnvolle und massvolle Lösung gefunden werden – das können wir so nicht akzeptieren.
Und ganz klar, das Nachtflugverbot muss erhalten bleiben und darf nicht verwässert werden. Und letztendlich stellt sich doch die Frage, ob diese Verordnung nicht ein nächster Schritt ist um – durch die Hintertür und das Schaffen anderer Fakten – abseits der Diskussion um die 3. Startbahn, diese 3. Startbahn doch weiter voranzutreiben.