Tempo 30 in der Bahnhofstraße nicht möglich?

Ein Meinungsbeitrag unseres Fraktionssprechers im Gemeinderat Christian Meidinger

Den Mitgliedern des zuständigen Ausschusses im Neufahrner Gemeinderat die am 02.12.2019 über die 30 Km/h Zone entschieden haben, wurde von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes fehlende Sachkenntnis, fehlende Objektivität und ungenügende sachliche Vorbereitung zum Thema vorgeworfen, sie hätten somit Ihre Amtspflichten nicht wahrgenommen und zwar vorsätzlich.

Das finde ich zumindest sehr bemerkenswert – nein, ein starkes Stück.

Die zuständigen Behörden sind zu dem Schluss gekommen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beschränkung der Geschwindigkeit nicht gegeben sind.

Sehr wohl habe ich mich mit dem Thema intensiv auseinandergesetzt. Und ich komme zu einem anderen Schluss. Ein Blick in andere Kommunen und Städte bestätigt mir, dass 30er Zonen eingerichtet sind, die ebenso abwägungswürdig sind. Als Beispiel sind hier Straßen in Langenbach (ja, mit provisorischen baulichen Maßnahmen) oder Moosburg genannt. Als bestes Beispiel ist für mich aber die nicht unwichtige Einfallstraße Pippinger Straße, die für München Pasing und Obermenzing als Zubringer zur A8 dient. Diese Straße verläuft nicht durch ein reines Wohngebiet, weil sie zu großen Teilen nur halbseitig bebaut ist und sich an der Straße viele Gewerbebetriebe befinden, eine 30er Zone wäre somit nicht umsetzbar, auch weil keine besonderen Gefahren zu erkennen sind. Trotzdem haben die Bürger hier Tempo 30 durchsetzen können. Es ist dort eine Tempo 30 Beschilderung mit einem Lärmschutzhinweis angebracht.

Ich glaube, dass die gesetzlichen Grundlagen für solche Entscheidungen in Bayern doch die gleichen sein sollten und sehe aber, dass sie offensichtlich unterschiedlich interpretiert werden können.

Wird die 30er Zone in der Bahnhofstraße gekippt, ist das eine Entscheidung gegen die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, repräsentiert durch die gewählten Gemeinderatsmitglieder. Sollte dies so kommen, müssen wir uns dringend für mehr kommunales Selbstbestimmungsrecht einsetzen.

Gez. Christian Meidinger

P.S.: Ab 2021 gilt im gesamten Innenstadtbereich von Frankfurt Tempo 40. Was alles geht, wenn man nur will bzw. muss, denn das Thema Luftqualität wurde bei uns noch gar nicht beleuchtet.