Gemeinde Neufahrn prüft „Energy Sharing“ auf Antrag der Grünen Gemeinderatsfraktion

Auf der Gemeinderatssitzung vom 19. Dezember wurde unter dem TOP 6 „Bündelausschreibung STROM 2024 / 2025“ zunächst beschlossen, dass die Gemeinde auch für die Jahre 2024/2025 Ökostrom mit Neuanlagenquote bezieht. Da die Deckelung auf 40 Cent pro kWh auch für Kommunen geplant ist, entstehen hier keine nennenswerte Mehrkosten.

Darüber hinaus wird die Gemeinde sich zukunftsfähig aufstellen und das sogenannte „Energy Sharing“ prüfen.

Was ist Energy Sharing? Es bedeutet, dass sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Kommunen eigenen grünen Strom produzieren und ihn gemeinsam nutzen. Dafür schließen sie sich zu einer „Gemeinschaft“ zusammen. Eine solche Gemeinschaft / ein Zweckverband betreibt grüne Energieerzeugungsanlagen (Photovoltaik, Windkraftanlagen und in Neufahrn, gemeinsam mit unserer Nachbargemeinde ein gemeinsames Biomassekraftwerk in der direkten Umgebung).

Die Europäische Union hat Energy Sharing bereits 2019 in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (§ 22) mit einer Umsetzungsfrist bis Mitte 2021 verankert. Wenn auch verspätet ist es nur folgerichtig, dass zumindest von der neuen Bundesregierung die Umsetzung von Energy Sharing im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde.

Der regulatorische Rahmen muss jetzt geschaffen werden, damit sich Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften bilden und wirtschaftlich arbeiten können. Diese sollten das Stromnetz nutzen können und einen finanziellen Vorteil erhalten, wenn sie selbst erzeugten Strom aus eigenen Anlagen zeitgleich und regional verbrauchen.

Unser Biomassekraftwerk produzierte zum Beispiel folgende Strommengen:
2018: 24.220.045 kWh. 24,2 GWh
2020: 20.264.279 kWh. 20,2 GWh

Im Schnitt kann man mit 20GWh (abgerundet) im Jahr rechnen.

Dies ist etwa das 12 bis 15-fache der Menge des gemeindeeigenen Bedarfs. Warum sollten wir dafür also nicht den Strom aus unserem eigenen Kraftwerk nutzen?

Ziel ist es daher, dass die Verwaltung mit dem Zweckverband Versorgung- und Verkehrsbetriebe Neufahrn/Eching prüft, welches Umsetzungskonzept für diese Stromlieferungen in Frage kommt: Energy-Sharing oder auch ein virtuelles Bürgernetz unter Einbeziehung weiterer Anlagen ( z.B. PV); also die Bildung einer Bürger-Energiegemeinschaft .

Sollten die Energieerzeugungsanlagen in bestimmten Situationen mal keinen Strom produzieren können (zum Beispiel bei Wind- oder Dunkelflaute, bzw. bei einem Ausfall des Biomassekraftwerkes) beziehen Kommune und Verbraucher automatisch Strom vom lokalen Energieversorger zu dessen Tarifen.

Energy Sharing ist der „Eigenverbrauch“ im gebündelten Stil auf regionaler und kommunaler Basis. Es wird den Ausbau der Erneuerbaren-Energien den nächsten Schub geben. Wenn immer mehr Menschen aufgrund günstigerer Konditionen Mitglieder Erneuerbarer-Energien-Gemeinschaften werden, fördert dies die Energiewende vorort. In Form von nachbarschaftlicher Stromversorgung könnten ganze Regionen die Energiewende selbst in die Hand nehmen.

So werden wir vom Konsumer zum „Prosumer“ (Konsument und Produzent gleichzeitig).

Nachfolgend finden sie noch einige weiterführende Links:

https://green-planet-energy.de/blog/wissen/buergerenergie/neue-wie-haushalte-vom-energy-sharing-profitieren/
https://www.ioew.de/publikation/energy_sharing_eine_potenzialanalyse

https://sz-magazin.sueddeutsche.de/die-loesung-fuer-alles/energy-sharing-pilotprojekt-schoenau-91719