Aufstellungsbeschluss für die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Freiflächen für Photovoltaik im Gemeindegebiet

Ein Statement unseres Gemeinderatsmitglieds und Referenten für Energie und Umwelt Frank Bandle

Vorgeschichte:

Deutschland richtet nach Aussage der Bundesregierung seine gesamte Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad aus, zu dem sich die Europäische Union im Rahmen des Übereinkommens von Paris verpflichtet hat. Im Jahr 2030 sollen mindestens 80 Prozent des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen, und bereits im Jahr 2035 soll die Stromversorgung fast vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Die Ausbauziele für die PV-basierte Stromerzeugung werden hälftig auf Dachflächen- und Freiflächenanlagen verteilt. In den vorbelasteten Zonen entlang Autobahnen und Haupteisenbahnlinien wurde die Förderkulisse auf 500 Meter beidseitig der Trasse ausgeweitet.

Der Landkreis Freising hat erkannt, dass große Teile der vorbelasteten Flächen in Landschaftsschutzgebieten liegen und die entsprechenden Satzungen geändert, um auf dem Weg der Erlaubnis die Entstehung von Freiflächenphotovoltaikanlagen in den Landschaftsschutzgebieten zu ermöglichen. Dabei wurde ein Kontingent von 50 Hektar insgesamt für das Landschaftsschutzgebiet Freisinger Moos und Echinger Gfild in Aussicht gestellt.

Die Gemeinde Neufahrn hat sich in ihrem Leitbild ebenfalls zum Ziel gesetzt, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und nach Möglichkeit bereits im Jahr 2023 den gesamten Energieverbrauch regenerativ abzudecken.

Um die Wertschöpfung aus der Energieerzeugung möglichst am Ort zu belassen hat die Gemeindeverwaltung gemeinsam mit der Bürgerenergiegenossenschaft Freisinger Land eG Informationsveranstaltungen zur Entwicklung von PV-Flächen entlang der A92 im Norden Neufahrns gestartet. Dafür wurde ein Suchraum von 500 m nördlich bis 200 m südlich der A92 gebildet. Zahlreiche Grundstückseigentümer haben ihr Interesse bekundet und sind bereit der Bürgerenergiegenossenschaft ihr Grundstücke für eine PV-Anlage zur Verfügung zu stellen. Um zu sinnvollen Anlagenkonzepten zu kommen sollten diese jedoch in geeigneter Weise nahe beieinanderliegen. Im Zuge der Abstimmungsgespräche konnten drei geeignete Flächenbereiche abgegrenzt werden, die jeweils zu einer Anlage zusammengefasst werden können und die betreffenden Flächen durch die Bürgerenergie- genossenschaft gesichert werden. Zur Umsetzung ist im ersten Schritt eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.

Gegenstand der Behandlung:

Aktuell ist die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neufahrn einzuleiten. Im Zuge dieses Verfahrens sind die relevanten Themen zum Landschafts-, Natur- und Artenschutz abzuarbeiten, die für die Erteilung der Erlaubnis des Landkreises nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung erforderlich sind. Der Umgriff des Geltungsbereichs wurde im Gemeinderat dargestellt.

Die Flächen im ersten Bereich umfassen rund 23 Hektar und liegen teilweise auf Moorboden. Hier ist im Rahmen der PV-Nutzung auch eine Wiedervernässung des Moorbodens anzustreben, um die Freisetzung von Kohlendioxid durch Zersetzung des Torfmaterials zu beenden. Dies macht die angestrebte Entwicklung der Fläche besonders wichtig, die Umsetzung aber auch technisch anspruchsvoll und möglicherweise zu einem Pilotprojekt.

Die Flächen im zweiten Bereich umfassen rund 12 Hektar. Ihre Umsetzung ist relativ unkompliziert möglich.

Die Flächen im dritten Bereich umfassen rund 10 Hektar. Durch ihre Lage bieten sie sich möglicherweise für eine direkte Versorgung des als Erweiterung des südlich gelegenen Gewerbegebiets geplanten One High Tech Green Campus Neufahrn mit regenerativ erzeugtem Strom an.

Die Bauverwaltung empfiehlt auf dieser Grundlage den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes für die Neuausweisung von Freiflächen für Photovoltaikanlagen zu fassen (31. Änderung)

Statement: 

Wie wir in unserem Leitbild der Gemeinde verankert haben, wollen wir den Ausbau der erneuerbaren Energien massgeblich beschleunigen. Nun erinnere ich an die letzte Gemeinderatssitzung, als wir uns von Windkraft, egal in welcher Form, aufgrund der Nähe zum Flughafen und den dazugehörigen Sicherheitsbedenken verabschieden mussten. Daher ist PV aktuell die einzige Möglichkeit diesen auf unserem Gemeindegebiet voran zu bringen. Auch wenn wir hier und jetzt Flächen anders Nutzen und im Landschaftsschutzgebiet unterwegs sind, es geht aktuell nicht anders! Zusätzlich müssen parallel auch jede Menge Dächer, vor allem Industriedächer, Logistikdächer und Hallen, mit PV in schnellster Zeit belegt werden. 

Machen wir uns aber nichts vor: dies ist ein Schritt, den wir machen müssen, dieser ist alternativlos! Der nächste Schritt ist damit auch vorprogrammiert: die Erzeugerleistung dieser Anlagen muss natürlichauch ins Stromnetz, d.h. es muss auch der Netzausbau im Niederspannungs- und Mittelspannungsnetz zügig erfolgen. (Hallo Bayernwerk: habt ihr das auf dem Schirm?) In dem Tempo wie dieser Netzausbau gerade vorwärts geht, so ist meine Abschätzung, laufen wir hier Gefahr in den nächsten Engpass zu kommen. Das Szenario wäre dann, dass wir zwar ordentlich PV Strom haben, den aber gar nicht vollumfänglich ins Netz bekommen. Das gilt es jetzt schon vorausschauend zu vermeiden indem der Netzausbau gewährleistet wird. D.h. auch hier ist Tempo angesagt!

Der Klimawandel wartet nicht auf Behörden und Genehmigungsverfahren. Ich möchte nicht in der Zeitung lesen „Die Gemeinde Neufahrn bekommt Ihren Solarstrom nicht ins Netz.“ Das wäre fatal. 

Hinweis: der Aufstellungsbeschluss wurde einstimmig angenommen.