Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 beginnt der gesetzliche Anspruch auf kostenlosen Ganztagsschulunterricht, beginnend mit der 1. Jahrgangsstufe. Bis zur angestrebten Fertigstellung der neuen Grundschule 3 zum Schuljahr 2030/31 muss dieser Anspruch dann für alle Jahrgangsstufen von den beiden
bestehenden Grundschulen gemeinsam mit den vorhandenen Einrichtungen Hort und Mittagsbetreuung erfüllt werden. Um zu untersuchen, wie dieser Anspruch erfüllt werden kann, hat die Gemeinde einen Arbeitskreis eingerichtet.